"Zwischen den genannten Beispielen @Boxerfan1 und der real dargestellten Situation sind Welten. "
Der Unterschied ist nur graduell. Die Grenze wäre für mich erreicht, wenn sich der Hund drohend in den Weg stellt und keinen vor- und zurück lässt. Das macht er aber nicht. Er lässt die Leute ungehindert vorbeilaufen. Wenn er hätte angreifen wollen, meinst du nicht, er hätte das dann auch getan? Ein Hund sitzt doch nicht da und plant hinterlistig den perfekten Überfall. Der wollte nur, dass keiner näher kommt.
"Und ja ich sehe in einem 5 Monate alten doggenählichen Hund der so reagiert und vor allem einen Halter hat der SO reagiert"
Wie denn? Er hat nett Auskunft gegeben, dass der Hund nichts tut. Und das, obwohl man da sicher nicht ergebnisoffen, sondern mit der Haltung hingestiefelt ist "der Depp hat eh keine Ahnung, was er da für ein Mistvieh hat und soll gefälligst tun, was ICH für richtig halte."
"die MÖGLICHKEIT dass es schief geht. Muss nicht, kann aber."
Für die bloße Möglichkeit muss sich aber niemand rechtfertigen. Oder zeigst du schon im Voraus deine Nachbarn an, weil sie an Silvester wieder betrunken Feuerwerk zünden werden und die *Möglichkeit* besteht, dass das Haus abbrennt und du Angst hast? Sicher nicht. Jeder darf die idiotischsten und gefährlichsten Dinge tun; NUR wenn es um Hunde geht, drehen einige am Rad und schreien nach Vorschriften.
Nach dem Landeshundegesetz BaWü müsste der Hund übrigens, wenn es ein Listenhund wäre, erst ab sechs Monaten angeleint und mit Maulkorb geführt werden. Das gilt, "sobald der Besitzer des Tieres mit diesem die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück verlässt." Kampfhunde unter 6 Monaten gelten als ungefährlich. Der Cane Corso gilt nichtmal als Kampfhund in BaWü.
Also da bin ich mal gespannt. Vielleicht gibt es ja eine regionale Regelung im Ort, wonach Hunde auch auf dem eigenen Grundstück angeleint sein müssen, wenn es keinen Zaun gibt. Ich glaube aber eher, dass eine Anzeige ins Leere laufen würde.