Beiträge von Pfefferminztee

    Man kennt ja auch die Vorgeschichte nicht. Wenn sowas schon öfter vorgekommen ist oder HH gar schon einen Hund in solch einer Situation verloren hat, reagiert man auch anders, als wenn das der erste Fall war.


    Dennoch sollte ein Beschädigungsstich ausreichen, um den Angreifer von seinem Vorhaben abzubringen. Ich hab zwar regelmäßig Pfefferspray einstecken, aber im Zweifelsfall hilft das auch nicht, wenn die Größenunterschiede zu massiv sind oder das Knäul schon total verstrickt.

    Jeder verantwortungsbewusste Halter hätte ja irgendwie eingegriffen, zum Schutz des eigenen Hundes. Ja, leider gibt es viele Gesetze, die die falschen schützen. :( Aber die Gesetze machen nicht die Gerichte, diese legen- und urteilen sie nur aus.


    Und wie meine Vorschrieberin schon schrieb, Versicherungungen sind in erster Linie darauf bedacht Kosten zu minimieren. Dabei ermitteln sie auch gern gegen ihre eigenen VN, um zumindest einen Teil der Kosten wieder zurückzubekommen. Die Versicherungsprämie steigt dann natürlich trotzdem. :pfeif:


    Leinenpflicht ist aber Gemeindesache. Im Streitfall ist dafür ein anderes Gericht zuständig.

    Das hat nicht zwangsläufig nur etwas mit der Größe zu tun. Mit Terrier bist du nämlich auch gern mal der Arsch, weil sind ja ALLE bissig und aggressiv. Und wenns zum Streit kommt, muss der Terrier ja provoziert haben. :???:


    Die Teilschuld bekommt man zu 99% immer. Das ist Teil der Gefährdungshaftung, wie im Straßenverkehr. Du bewegst dich mit einer erlaubten potentiellen Gefahrenquelle (Hund, Pferd, KFZ) in der Öffentlichkeit. Es kann also immer durch das Mitführen dieser "Gefahr" zu Schäden unbeteiligter Dritter kommen. Hier kommt es nicht darauf an, ob eine Handlung unerlaubt ist, sondern es hängt vom Grad des Verschuldens ab. Schuld bist du schon allein aus dem Grund, dass du den Hund mitführst. Ein Tier ist immer eine potentielle Gefahr, gnauso wie ein KFZ können dadurch unbeteiligte Dritte zu Schaden kommen. Und dennoch ist die Haltung erlaubt. Der Halter/Fahrer des Hundes/KFZs zieht für sich einen persönlichen Nutzen aus der möglichen Gefährdung anderer resultieren und deswegen muss er auch für mögliche dadurch entstandene Schäden aufkommen.


    Edit: Unabhängig davon kann das Gericht auch nur das zusprechen, was in der Klage beantragt wurde. Wurde keinen weiteren Sicherungsmaßnahmen beantragt, entscheidet das Gericht auch nicht darüber. Dazu müsste man sich jetzt an das OA wenden.

    Ich wollte erst einmal diesen Artikel hier beisteuern, falls er nicht irgendwo im DF schon ist.


    Ich habe zwei Biothanesachen. Einmal Beta und einmal Gold. Gold ist nach wie vor weich und anschmiegsam. Das Beta aber wurde mit der Zeit härter, da sich die Weichmacher verflüchtigt haben. Jetzt ist es nicht mehr ganz so angenehm und wie gutes weiches Leder schon gar nicht.


    Ich persönich würde es nicht noch einmal kaufen.