Der Versicherungsbeitrag
6 Tarifbestimmungen - Auf welcher Grundlage berechnet und ändert sich der Beitrag?
Der Beitrag errechnet sich nach risikorelevanten Merkmalen Ihres Haustiers (z. B. Art und Rasse des Tiers) und Ihrer individuellen Situation. Bei der Tarifkalkulation wenden wir die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik an. Unser Ziel ist es, faire und risikogerechte Beiträge anzubieten. Damit stellen wir sicher, dass wir dauerhaft mit den eingenommenen Beiträgen alle künftig anfallenden Schäden bezahlen können.
Ihrem Antrag, Versicherungsschein oder Nachtrag zum Versicherungsschein können Sie entnehmen, nach welchen Merkmalen wir Ihren Versicherungsbeitrag berechnet haben. Diese Merkmale finden Sie im Versicherungsschein oder im Nachtrag zum Versicherungsschein unter der Überschrift „Versichertes Tier “.
Weitere Einflussfaktoren für den Beitrag können z. B. die Zahlungsart und Zahlungsweise oder die Haltungsform Ihrer Katze sein.
6.1 Anpassung des Beitrags
6.1.1 Zeitpunkt der Anpassung
Der Beitrag Ihres Versicherungsvertrags kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Beitragsanpassung steigen oder sinken.
6.1.2 Risikoklasse
Zur Beitragsermittlung wird Ihr Tier einer Risikoklasse zugeordnet. Maßgebend hierfür ist die Rasse Ihres Tiers. Ihrem Versicherungsschein können Sie die Risikoklasse Ihres Tiers zu Beginn des Vertrags entnehmen. Änderungen der Risikoklasse werden in Nachträgen zu Ihrem Versicherungsschein dokumentiert.
6.1.3 Beitragsänderung
Wir sind berechtigt Tierrassen anderen Risikoklassen zuzuordnen. Durch eine Anpassung der Risikoklasse ändert sich Ihr Beitrag.
Wir sind berechtigt, den Beitrag in Euro sowie Beitragszuschläge für vereinbarte Zusatztarife der Schaden- und Kostenentwicklung anzupassen, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leistung (durch Gewährung von Versicherungsschutz) und Beitrag wiederherzustellen. Dabei berücksichtigen wir die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik.
Eine Anpassung kann zu einem verminderten oder erhöhten Beitrag führen. Bei einer Verminderung sind wir verpflichtet, die Absenkung an Sie weiterzugeben. Bei einer Erhöhung darf die Anpassung nur bis zur Höhe des Tarifbeitrags im Neugeschäft für vergleichbaren Versicherungsschutz bei der HanseMerkur erfolgen.
6.1.4 Wirksamwerden der Beitragsanpassung
Die Beitragsanpassung wird mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Eine Beitragserhöhung wird Ihnen spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitgeteilt. Sie können den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Beitragserhöhung mit sofortiger Wirkung, frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, kündigen.
6.1.5 Erhöhung der Versicherungsteuer
Die Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.
6.2 Anpassung des Beitrags aufgrund Alter
Die Beiträge sind abhängig vom Alter Ihres versicherten Tiers. Während der Laufzeit des Vertrags werden diese jeweils an das steigende Tieralter angepasst, nachdem Ihr versichertes Tier das 3., 5. und 7. Lebensjahr vollendet hat. Den angepasste Beitrag haben Sie dann immer ab Beginn des auf den Geburtstag folgenden Versicherungsjahres zu zahlen.