Grundsätze halte die Zucht von zwei Rassen in einer Zuchstätte für unproblematisch. Misstrauisch werde ich jedoch,
wenn dort mehr als zwei Würfe im Jahr aufgezogen werden würden oder die Zuchthündin nach ihrerm letzten Wurf
vor dem Ablauf von zwölf Monaten wieder belegt werden würde.
Darauf würde ich zuerst schauen, aber keinesfalls abschließend.
Beiträge von Dr. Dodo
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Moin,
zur Nasenarbeit gibt es Einiges im Netz, Literatur hatte ich mir dafür nie gekauft. Fange doch ein mal mit einem
Schnüffelteppich an oder vertreue einfach Leckerlies auf dem Rasen oder in einem Laubhaufen und animiere ihn
dort zu suchen. Man kann auch einfache Papprollen von den Küchenrollen nehmen, dort etwas Käse rein und die Rolle
fest zusammenfalten.
Ich drücke dir die Daumen.Gruß,
Dr. Dodo -
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Das hat ebay genau richtig gemacht. Viele Hundehändler warten nur darauf, dir einen Hund aus der
Massenvermehrung anbieten zu können. Diesbezüglich wurde ebay präventiv tätig -
Ich sehe das ganz einfach: Für meine Hunde bin ich das Wichtigste, deshalb haben sie mehr als jeder andere verdient, auch für mich an erster Stelle zu stehen.
Menschen kommen und gehen wieder, sobald etwas anderes interessanter ist. Selbst die eigenen Kinder werden flügge und Mutter und Vater werden unwichtiger.
Das liegt in der Natur der Sache und ist kein Grund zur Enttäuschung.
Aber mir liegt emotional gesehen die sprichwörtliche Treue von Hunden mehr als die typische Menschenart.
Ich denke, es kommt immer auf die aktuelle Lebenssituation an und welche Bindung man zur eigenen Familie/Verwandtschaft hat. Innerhalb der
eigenene Familie würden für mich Kinder immer an erster Stelle stehen, meine Frau ebenfalls und zwar auch in der "Rangordnung".
Welche Entscheidungen man irgendwann mal treffen muss, kann niemand voraussagen. Aber JETZT würde auch ich mich immer für den Hund
entscheiden. -
Moin,
hast du es schon mal mit einer Hundebox versucht? Mit Training und positiver Verstärkung wäre es ggf. möglich
ihn auf diese Weise zur Einhaltung von Ruhezeiten in der Box zu bringen. Eine Box, aus Stoff oder Gitter, könnte auch
ein Schlafplatz für ihn sein. Dies fällt mir als mögliche Maßnahme ein, deinen Hund mal runterzufahren.
Es ist auch schwierig aus der Entfernung das Verhalten zu beurteilen. Hinzu kommt, dass die Vorgeschichte deines Hundes unbekannt
ist und auch bleiben wird. Hast du eine Idee, wieviele Besitzer er vorher gehabt hat? Haben die im Tierheim in diese Richtung etwas
angedeutet?
Wie lange lebt er schon bei euch? Grundsätzlich ist natürlich viel Geduld gefragt.Hast du es mal mit Nasenarbeit versucht? Dies könnte dazu beitragen, deinen Hund auszulasten und ganz von alleine zur
Ruhe zu bringen. -
Ja , das Ummelden ist auch kein Problem. Dadurch ändern sich aber nicht in jedem Fall die Eigentumsverhältnisse.
VG, Dr. Dodo
PS: sollten nun aber nicht weiter vom Thema abkommen, denke ich
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Bezüglich deines letzten Satzes: ja, das sehe ich anders.
Ich finde dich auch witzig ...und beende das Thema für mich jetzt. -
Wenn der Sohn den Fahrzeugbrief hat, dann kann er auch das Auto verkaufen egal wer im Fahrzeugbrief steht.
LG
Sacco
Das wäre aber nicht legal. Eigentümer ist nicht derjenige, der den Fahrzeugbrief hat.Ist derjenige Eigentümer, der den Kfz-Brief besitzt?
Weit verbreitet ist die Annahme, dass derjenige, der den Kraftfahrzeugbrief in seinen Händen hat, automatisch auch dessen Eigentümer ist. Dies würde beispielsweise bedeuten, dass ein Dieb nur den Fahrzeugbrief zu stehlen brauchte, um dann automatisch das dazu passende Auto sein Eigen nennen zu können. Dies ist nicht so! Zwar gibt ein Kfz-Brief nicht zwingend Aufschluss über den tatsächlichen Eigentümer (A hat sich ja auch nicht eintragen lassen…), jedoch bedarf es eines Nachweises der Eigentumsübertragung, um als Eigentümer eines Fahrzeugs zu gelten, also einen Kaufvertrag. Kann der Dieb diesen nicht vorweisen, und ist er auch nicht identisch mit jener Person, die aktuell im Kfz-Brief aufgeführt wird, so wird es ihm kaum gelingen, den betreffenden Wagen als sein Eigentum auszugeben. Zwar kann er mithilfe des Briefes neue Kennzeichen für das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle holen und mit diesen dann herumfahren, jedoch wird es ihm nicht möglich sein, den Wagen auf legale Weise zu verkaufen, wenn er keinen Eigentumsnachweis erbringen kann. Er wird zivilrechtlich als Besitzer des Fahrzeugs angesehen, weil er die momentane Herrschaft über dieses hat. Der Besitz ist jedoch nicht mit Eigentum zu verwechsel- und der Fahrzeugbrief ist nur eine Beweisurkunde; demzufolge kann er auch keine Eigentumsübertragung vornehmen.
Fazit: Eigentümer eines Fahrzeugs ist derjenige, der es erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob er im Fahrzeugbrief eingetragen ist oder nicht.(Quelle: juraforum.de)
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Das ist wie bei den Eigentumsverhältnissen eines Autos. Der Eingetragene Halter ist der Eigentümer. Angenommen der Halter überlässt das Fahrzeug an
seinen Sohn der dieses alleine benutzt, dann ist der Sohn der Besitzer des Fahrzeugs. Der Sohn kann das Fahrzeug aber nicht
verkaufen, da er nicht der Eigentümer ist.Deinen kannst du also nicht verkaufen, ohne Zustimmung des vertraglichen Eigentümers. Genau dies wollen die verhindern weil es Leute gibt,
die hieraus ein Geschäft machen wollen. Sie übernhemen einen Hund aus dem Tierschutz für eine geringe Gebühr und verkaufen diesen dann weiter
mit Gewinn.
So sehe ich die Sache zumindest.