Nein. Strenggenommen hätte er ihn kaum verscheuchen dürfen. Theoretisch ist es strafbewehrt verboten, streng geschützte Arten zu "stören".
"Das absichtliche Stören, Fangen oder Töten sowie weitere Beeinträchtigungen von Wölfen sind verboten " - und freches Unterbrechen beim Futtern ist aus Wolfssicht sicher eine erhebliche Beeinträchtigung....
Das ist doch echt der absolute Hohn - da muss man also zusehen, wie der Wolf einem z.B. das geliebte Shetty der Tochter tötet - man darf ja nicht stören.
Also läuft es zwangsweise für verzweifelte Tierhalter auf die "3 S" hinaus, schießen, schaufeln, schweigen. Ganz toll für eine realistische Statistik oder aktuelle Erkenntnisse...