Es handelt sich um eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft (zuchttauglich). Wird die Katze es dann nicht, hat der Käufer oftmals auch recht auf Schadensersatz, weil das gekaufte Tier die explizit zugesicherte Eigenschaft nicht mitbringt.
Das ist interressant, habe ich noch nie gehört.
Gab es denn schon solche Fälle, in denen der Schadensersatz eingefordert wurde?