Hallo zusammen,
zwar geht es in diesem Vertrag um eine Rassekatze, aber im Grunde geht es um deutsches Recht.
Ich wüsste gerne, inwieweit der Vertrag gültig ist?
Stehen Klauseln drin, die eures Wissens nach ungültig sind?
Kaufvertrag
Zwischen
dem
Zücchter/in ( Verkäufer/in )
...
Und
Käufer/in
Name:
________________________________________________.......................................
Straße:
________________________________________________......................
PLZ,Ort:.
________________________________________________.................................
Telefon:.
________________________________________________
Wird
folgende Vereinbarung getroffen
1.
Kaufgegenstand: Katze , Rasse:
Der
Käufer erwirbt die am _____________________ geborene Katze: Rasse
...
Name:
_________________________
Geschlechtes:
_________________________
Züchter:
...
Zuchtbuchnummer:
...
Farbe:
_________________________
Als
Liebhabertier / Zuchttier (Nichtzutreffendes streichen )
2.
Kaufpreis, Übergabe, Rücktrittsfolgen:
Der
Kaufpreis beträgt ............................Euro.
Bei
Reservierung der Katze ist eine Anzahlung ( 30
%) von gesamte Betrag, es ergibt ... Euro
zu
entrichten( überweisen). Erfolgt keine Anzahlung hat der Käufer
keinen Anspruch auf eine
Reservierung
der Katze.
Der
Restbetrag von ... Euro wird bei Übergabe des Tieres fällig. Es ist
keine Ratenzahlung
möglich.
Als
Übergabetermin wird der._______________vereinbart. Der Käufer holt
das Tier beim
Verkäufer
ab. Kann der vereinbarte Übergabetermin vom Käufer nicht
eingehalten werden, ist der
Züchter
berechtigt für die Übergangszeit 2,50 Euro pro Tag für die
Lebenshaltungskosten zu
berechnen.
Der
Käufer hat die Möglichkeit, von der Übergabe des Tieres ohne
Angabe von Gründen von der
Kaufvereinbarung
zurückzutreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. In
diesem Falle verfällt
die
Anzahlung.
Tritt
der Käufer aus persönlichen-, gesundheitlichen-, finanziellen oder
sonstigen Gründen von der
Kaufvereinbarung
zurück, so verfällt die geleistete Anzahlung.
3.
Eigentumsvorbehalt:
Bis
zur vollständigen Bezahlung bleiben das Tier und die dazugehörigen
Papiere Eigentum des
Verkäufers.
4.
Gewährleistung u.a.:
Der
Züchter versichert, daß das Tier zum Zeitpunkt der Übergabe gesund
und frei von ansteckenden
Krankheiten
ist, entwurmt und 2x gegen Katzenseuche und Katzenschnupfen sowie
gegen Tollwut
geimpft
ist. Das Tier ist frei von Parasiten.
Der
Züchter versichert außerdem, daß ihm keine offensichtlichen Mängel
sowie Krankheiten
(
erworbene oder vererbte ) bekannt sind. Der Züchter haftet nicht für
verborgene Mängel und
Krankheiten.
Spätere Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz, Wandlung oder
Minderung wegen
Mängeln,
die nach der Übergabe des Tieres auftreten sind, sind gegenüber dem
Züchter
ausgeschlossen.
Sollte
dem Tier zwischen Vertragsabschluß und Übergabe etwas zustoßen,
oder sollte bei einem zur
Zucht
bestimmten Tier ein zuchtausschließender Mangel auftreten so ist der
Züchter verpflichtet,
die
bereits geleistete Anzahlung zurückzuzahlen. Hat der Züchter das
Leistungshindernis jedoch zu
vertreten,
ist er nicht nach seiner Wahl zum Rücktritt berechtigt
Mit
der Übergabe geht das Risiko für die Gesundheit der Katze sowie für
wachstumsbedingte
Veränderungen
der Rasse und Farbmerkmale auf den Käufer über.
Der
Züchter haftet nicht für die weitere körperliche und
gesundheitliche Entwicklung der Katze, da
dies
außerhalb seinenes Einflusses liegt.
Bei
Übergabe händigt der Verkäufer dem Käufer den Impfpass der Katze
aus, aus dem die oben
erwähnten
Impfungen.ersichtlich sind, sowie die Ahnentafel des Tieres.
Der
Verkäufer versichert gleichzeitig, daß die verkaufte Katze, mit dem
aus den Papieren
ersichtlichen
Tier identisch ist.
5.
Nebenpflichten des Käufers, Vertragsstrafe u.a.
5.1..1
Der Käufer verpflichtet sich, das Tier nur für sich selbst und
nicht alsZwischenverkäufer für
andere
Personen zu erwerben.
5.1.2
Der Käufer verpflichtet sich weiterhin, das übernommene Tier
katzengerecht zu halten und zu
pflegen,
für ausreichende medizinische Betreuung zu sorgen und die dem
gültigen
Veterinärstandard
Entsprechenden Impfungen durchführen zu lassen
5.1.3
Eine Abgabe an Tierheime, Zoohandlungen oder Versuchslabore sowie das
Aussetzen des
Tieres
ist dem Käufer untersagt
5.1.4
Bei einem Wohnungswechsel ist dem Verkäufer die neue Adresse
unverzüglich mitzuteilen.
5.1.5
Das Ableben der Katze ist dem Züchter unverzüglich nach dem
Todeseintritt schriftlich
mitzuteilen.
Es ist verboten, die Katze ohne Medizinische Indikation einschläfern
zu lassen. Sollte
das
Einschläfern Aus medizinischen Gründen für nötig erachtet werden,
so ist hierüber
Ein
Tierärztliches Gutachten beizubringen.
5.1.6
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer jede Weiterveräußerung
des Tieres unverzüglich
schriftlich
anzuzeigen.
5.1.7
Die Verpaarung des Tieres mit fremdartigen oder mischrassigen Tieren
verboten
5.1.8
Wurde die Katze als Liebhabertier erworben, so ist es dem Käufer
nicht gestattet, mit ihr zu
züchten
oder sie anderen Personen zu Zuchtzwecken zur Verfügung zu stellen.
Der Käufer
Verpflichtet
sich die Katze bis zum 12. Lebensmonat kastrieren zu lassen.
5.1.9
Wird eine der in Nr. 5.1.1 bis 5.1.8 genannten Verpflichtungen nicht
oder nur Teilweise erfüllt,
wird
eine Vertragsstrafe von 750 Euro fällig. Außerdem hat der Züchter
das Recht, das Tier soweit
möglich
ohne Anspruch des Käufers auf Kaufpreiserstattung mit allen
gehörenden
Papieren
zurückzufordern.
5.2
Sollten sich zwingende Gründe ergeben, aus denen die verkaufte Katze
nicht behalten werden
kann,
so gilt das Vorkaufsrechts des Züchters als vereinbart. Der Züchter
hat im Falle der
Weiterveräußerung
durch den Käufer innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anzeige
zu
erklären,
ob er von dem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte. Macht er davon
Gebrauch, muß
er
dem Käufer höchstens die Hälfte des ursprünglichen Kaufpreises
zurückerstatten.
5.3
Der Züchter hat das Recht, sich in regelmäßigen Abständen und zu
angemessener Tageszeit von
der
artgerechten Haltung und dem Gesundheitszustand des Tieres zu
Überzeugen. Im Zweifelsfall
kann
der Züchter die Katze mitnehmen und tierärztlich Untersuchen zu
lassen oder die
Untersuchung
vor Ort vornehmen zu lassen. Die Hierdurch entstandenen Kosten sowie
die Kosten
für
eine eventuelle Weiterbehandlung Des Tieres gehen ausschließlich zu
Lasten des Käufers. Sollte
der
tierärztliche Befund Eine schlechte gesundheitliche Verfassung des
Tieres, hervorgerufen durch
nicht
Artgerechte Haltung und Pflege ergeben, muß der Käufer dem Züchter
das Tier auf Verlangen
und
ohne Anspruch auf den Kaufpreis mit allen dazugehörenden Papieren
Herausgeben.
5..4
Sollte nachträglich der Wunsch aufkommen mit einem Liebhabertier zu
züchten oder hat man
solche
Gedanken, darunter ist bereits eine einmalige Verpaarung dieser Katze
mit einem Tier der
selben
Rasse mit dem Ziel der Aufzucht von Welpen zu verstehen, so ist
dieses Unterfangen mit
dem
Züchter abzuklären. Gestattet der Züchter dieses Vorhaben, so
Verpflichtet sich der Käufer, den
Differenzbetrag
zum Zuchttier in Höhe von 300 Euro An den Züchter zu entrichten.
6.
Schriftform
Besondere
Absprachen, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen der
Schriftform
Anlagen
_________________________________________________________________________
Der
Käufer: Der Verkäufer:
...,den
_________________________
Beide
Parteien sind mit allen Vertragspunkten einverstanden:
Käufer:
______________________________________
Verkäufer:
______________________________________
...
€ Anzahlung ( € ) erhalten ( per
Überweisung)_______________________________________
...,den
_____________________________________________________________________
Katze
gechippt, kastriert, mit Impfpass (2 mal geimpft), mehrmals
entwurmt__________________
Katze
mit Stammbaum
erhalten______________________________________________________
Restbetrag
... ( € )
erhalten_________________________________________________________