Beiträge von Runa-S

    Ich weiß nicht wie du auf müsse kommst…


    In meinem Gedankenspiel ist alles bis auf die Einkommesabhängige Hundesteuer freiwillig und bewirkt lediglich eine Steuererleichterung.

    Jedem steht aber frei die Erleichterung nicht in Anspruch zu nehmen und einzelne Punkte nicht einzureichen…

    Heute bildet doch auch nicht jeder einen Rettungshund aus weil diese in einigen Kommunen Steuererleichterungen bekommen …

    Ich würde die Steuerhöhe einer Zweckgebundenen Hundesteuer Einkommenabhängig machen wie andere Steuer Krankenversicherung usw. auch. Je mer Einkommen jemand bekommt je höher ist die Hundesteuer.

    Und dann würde ich noch Vergünstigungen einbauen durch Tierheimübernahme durch bestandenen freiwilligen Wesenstest durch bestandenen freiwilligen Hundeführerschein durch Nachweis des Besuchs einer Hundeshule für X Monate durch Nachweise sich vor dem Kauf von einer Hundeschule beraten zu lassen zu haben und durch Haltung eines unter 40cm großen Hundes usw…

    Somit würde der Behmühte Halter mit wenig Einkommen und kleinem Hund am wenigsten bezahlen.

    Ja Tiere werden unterschiedlich behandelt. Mücken und fliegen dürfen von jedem mit Strom getötet oder erschlagen werden Wirbeltiere eher nicht usw…

    Ich denke das hat nichts mit gefährlichen Haustieren zu tun ich finde man sollte auch melden sich Anzeigen können wenn man ein gefährliches Pferd eine Katze usw. hat und es nicht Händeln kann oder mit seiner Giftschlange oder seinem Tiger nicht klar kommt ich würde da keinen Unterschied machen.


    Es gibt übrigens eine Pferdeklsppe auch wenn diese Privat betrieben wird.


    Ich denke das Problem mit gefährlichen Pferden ist wesentlich geringer weil man sie nicht zu Hause hat und sich mit ihnen nicht unbedingt in der Öffentlichkeit bewegen muss.

    Ich sehe das schlicht als gefahrenprävention an Leute mit gefährlichen Hunden nicht alleine zu lassen.

    Und gefahrenprävention ist meiner Meinung Sache des Staates.


    Ich finde das es möglich sein sollte sich selber beim Vettamt oder Ordnungsamt anzeigen zu können und dort zu sagen ich komme mit meinem Hund nicht klar und sehe eine Gefahr für mich meine Familie oder Fremde.

    Der Halter wird ja auch verantwortlich gemacht juristisch, wenn dann etwas passiert.

    Ich finde nach so einer selbstanzeige müsste einer kommen und den Hund einziehen/ beschlagnahmen und dann müsste der Hund untergebracht werden und es müsste entscheiden werden ob der Hund so gefährlich ist das er nicht gehalten werden kann ( und gegebenenfalls getötet wird) oder ob er an andere Leute vermittelt werden kann wo er besser gehändelt werden kann oder besser hin passt.

    Ich denke das einschläfern für viele Besitzer und gerade für die die eigentlich einen netten Hund als geliebtes Familienmitglied haben wollte eine riesige Hemmschwelle ist.

    Da wird der Hund eher zulange behalten und dann passiert doch etwas…


    Und außerdem hat der Hund sich nicht ausgesucht wo er hin kommt und wenn er dann aus dem Ruder läuft weil er nicht adäquat erzogen wird ,weil der Mensch es nicht hinbekommt, ob nun aus Faulheit oder mangelnder Kompetenz ,oder einfach weil die Umstände einfach nicht passen. Leider in erster Linie der Hund und wird deswegen evtl. sogar getönt. Ich finde es da dann schwierig zu sagen selber schuld komm klar Mensch. Nach dem einschlafen kann der Mensch sein Leben problemlos weiter Leben der Hund lässt dann für die Unüberlegtheit seines Besitzers sein Leben. Diese Haltung Trift also in erster Linie wehrlose Lebewesen welche unter Menschlicher Obhut stehen.


    Deswegen bin ich deutlich für frühprävention und Hilfestellung in Problemkonstelationen Hund Mensch

    Danke für die ausführliche Antwort, dann lässt sich so etwas also mit unsren derzeitigen Methoden und unserem derzeitigen Wissensstand nicht erforschen, vielleicht auch nie.


    Ich denke, sowas hat insoweit mit dem Thema zu tun, dass es eine Hilfe wehre zu entscheiden, ob ein Hund "resozialisierbar" ist.


    Ich denke, wenn ein gefährliches Verhalten in einigen Fällen angeboren ist und auch wenn es erworben ist, weil der Mensch diesem Hundetyp nicht gewachsen ist, ist es auch fahrlässig zu Menschen zu sagen, du hast jetzt diesen Hund gekauft, du kannst ihn weder händeln noch abgeben, weil sich keiner findet, der ihn nimmt, komm irgendwie alleine klar die nächsten 12 Jahre.


    Insbesondere bei erworbenem Verhalten würde eine frühzeitige Abgab häufig ein gefährlicher Hund und oder Tierheimlangzeitinsassen -Kariere verhindern.


    Langzeitig würden also offizielle Anlaufstellen für gefährliche Hunde das Problem auf Dauer abschwächen, denke ich.