Hallo allerseits!
Zu erst einmal: Es geht weder um meine eigene Scheidung (bin nicht verheiratet) noch um meinen eigenen Hund (hab ja leider noch keinen). Stattdessen geht es um den Fall einer Kollegin, mit der ich mich gestern unterhalten habe, und seitdem interessiert mich die Rechtslage dieser Situation.
Folgendes:
Sie und ihr Mann lassen sich nach 6 Jahren scheiden. Er hat einen Hund mit in die Ehe gebracht - ein siebenjähriger Labradormix. Die beiden leben jetzt seit 5 Monaten in Trennung, in dieser Zeit blieb der Hund großteils bei ihr, teilweise aber auch bei ihrem (Noch-)Ehemann.
Das Tier ist sehr auf sie geprägt und auch sie liebt den Hund abgöttisch, aber soweit ich es verstanden habe, gilt der Mann als offizieller Halter (müsste da evtl. nochmal nachfragen). Jetzt hat sie natürlich große Angst, den Hund endgültig zu verlieren, wenn die Scheidung beantragt wird. Sie erwartet, dass der Hund ein großer STreitpunkt sein wird.
Hat sie überhaupt eine Chance, dass ihr der Hund zugesprochen wird? Gibt's da nicht irgendne Regelung, dass "Dinge", die zuvor einem Partner gehörten, bei einer Heirat in den Besitze beider Partner übergehen? Gilt ein Hund auch in dieser Beziehung rechtlich als GEgenstand?
Schon mal Danke für die Antworten!