folgender Stand hat sich ergeben, deckt sich ziemlich mit euren Meinungen:
Tierschutz geht vor individueller Vertragsvereinbarung.
Die medizinisch notwendige Behandlung in einer renommierten Spezialklinik kann nicht verboten werden und die Vertragsdrohungen kann die Orga in so einem Fall nicht automatisch durchsetzen.
Der Vertrag ist zumindest in Teilen rechtlich unwirksam.
Man muss niemandem die Tür öffnen, d.h. die Orga müsste auf Herausgabe des Hundes klagen. U würde nicht automatisch Recht bekommen vor Gericht, da der Hund gut versorgt wird und die Besitzerin ja alle Kosten trägt und auch kein Geld vom Verein möchte, sondern sich nur gut um das Tier kümmern möchte und diesem ein schönes Leben ermöglichen will und das ja auch bereits tut.
Die Besi möchte dem Verein jedoch keinen Ärger machen und keinen Aufwand für den Verein verursachen (der ja mit Auslandstierschutz an sich etwas Gutes für die Hunde macht) und wird nichts in die Richtung unternehmen, solange der Verein sie nicht schikaniert.