Kann man in einem Arbeitsvertrag oder so eigentlich als Berufsbezeichnung "Allrounder" angeben? Oder kann man mehrere unterschiedliche Berufsbezeichnungen in einen Vertrag packen? Weil was anderes wäre ich nicht - bzw viel zu viel anderes wäre ich/ würde ich an Tätigkeiten machen in gänzlich verschiedenen Bereichen, das ist ja eher das Problem "Mädchen für alles" ist ja auch nicht unbedingt vertragskonform und die Bezeichnung mag ich mittlerweile auch nicht mehr so
Google würde mir noch - klingt schon etwas businessmäßiger - Generalist vorschlagen?
Ach na ja, ich arbeite ja im Grunde eh darauf hin, dass ich irgendwann "Assistenz der Geschäftsführung" drinstehen habe Aber die Berufsbezeichnung Generalist/Allrounder hätte auch was.... ob beides ginge? "Assistenz d. Geschäftsführung & Generalistin" - hmm, das hätte in nem Arbeitsvertrag ja was
Für zukünftige Bewerbungen empfehle ich, eine Jobbezeichnung zu wählen, die auf dem Arbeitsmarkt klar etabliert und gut bekannt ist. In den meisten Arbeitsverträgen ist ohnehin festgelegt, dass zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Kenntnisse und Fähigkeiten übernommen werden können.
Daher finde ich es besonders wichtig, darauf zu achten, welche Tätigkeiten als Hauptaufgaben definiert werden, insbesondere wenn man sich die Flexibilität bewahren möchte, bestimmte Aufgaben auch ablehnen zu können.