Alles anzeigenOder man nimmt den Hund einfach an die kurze Leine. Wo ist das Problem? Wenn ich meinen Hund an der kurzen Leine (<50 cm) habe und ein anderer Hund nah genug kommt, um trotzdem verletzt zu werden ist das nicht meine Schuld. Sieht das Ordnungsamt genauso.
Ich fessel und knebel meinen Hund doch nicht, weil andere nicht in der Lage sind, ihrem Hund Grundkommandos beizubringen.
Also in den meisten Gerichtsurteilen hättest du Mitschuld. Allein das besitzen eines Hundes lässt dich mitschuldig sein. Aufgrund der Unberechenbarkeit des Tieres. Wenn der Tierhalter weiß das bei Annäherung zum Hund ein Biss erfolgen könnte, muss dieser ihn sichern.
Da ist das Ordnungsamt das geringste Problem.
Mag sein, dass das so ist. Trotzdem blieben solche Vorfälle bislang für uns folgenlos, weil der Hund jeweils an der kurzen Leine war. Wir wurden dreimal nebst Ordnungsamt bei der Polizei angezeigt. Alles wurde eingestellt, weil wir uns korrekt verhalten haben. Wir brauchten nicht mal einen Anwalt. Also auch keine Rechtsverdreherei, wie bekamen einfach recht, weil wir nichts falsch gemacht haben.