Eine ganz unangenehme Frage, die mich umtreibt:
Ich habe erfahren, dass eine uns eng bekannte Person (30, männlich) ein minderjähriges Mädchen (14 Jahre) mindestens geküsst hat. Aus Mitteilungen heraus weiß ich, dass die Besuche bei ihm inzwischen wieder weniger/nicht mehr vorkommen. Ob es zu weitergehenden, sexuellen Handlungen gekommen ist, kann ich natürlich nicht sagen.
Aus meiner Sicht kann dieses Mädchen bei dem Altersunterschied niemals selbstbestimmt bzw. ungesteuert durch den 30-Jährigen gehandelt haben. Der Bekannte hätte alleine von sich aus sagen müssen "Nein!", was er nicht getan hat. Ich habe nun sehr starke Schwierigkeiten, wie ich mit der Situation umgehen soll, da ich der Meinung bin, es handelt sich um sexuellen Missbrauch einer Jugendlichen. (nach § 182 StGB). Egal, ob es "nur küssen" war!
Die Eltern des Mädchens informieren? Das Mädchen ansprechen? Den Bekannten ansprechen? Anzeigen kann ich ihn nicht, da es anscheinend nur durch die gesetzlichen Vertreter angezeigt werden kann.
Was mache ich da denn nun???