In diesem Fall steht es übrigens sogar genauso im Tierschutzgesetz:
(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung
1. bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten [...]
Wobei der Gesetzgeber hier eine "Und-Vorschrift" erlassen hat. Alleine das Vorhandensein eines fehlerhaften, erblich bedingten Körperteils oder Organs reicht zur Definition der Qualzucht nicht aus. Es müssen durch die Deformität ZWINGEND Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
Und ja, darüber kann man diskutieren, ob der Austausch einer Brut Schmerzen, Leiden oder Schäden hervorbringt. Solange es eben zu einem Eiertausch kommt.
Nicht zu diskutieren wäre es, wenn man die Tiere sich selbst überlässt.
Nimmt es mir nicht übel, ich finde kurzschnäblige Tauben auch schrecklich. Kann aber verstehen, dass alleine durch den Schnabel keine Qualen/Schmerzen bei dem jeweiligen Tier auftreten.