SheltiePower Rechtlich unterscheidet sich Besitz und Eigentum voneinander, obwohl sie umgangssprachlich synonym verwendet werden.
Besitz bezeichnet die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, Eigentum die rechtliche Herrschaft über sie.
Ein Besitzer kann rechtlich gesehen nicht darüber entscheiden, was das Rechtsverhältnis ausmacht. Er/Sie hat in dem Moment nur das Innehaben für sich.
Bei Hunden wäre es also aus rechtlicher Sicht so, dass jeder, der einen Hund führt, in dem Moment im Besitz des Hundes ist. Der Eigentümer kann aber jemand anderes sein. So bin ich laut Papier Eigentümerin meiner beiden Hunde, sind sie bei mir und werden durch mich geführt, bin ich zeitgleich Eigentümerin und Besitzerin. Mein Papa hingegen wäre Besitzer, wenn er sie für mich ausführen würde. Er kann aber nicht Eigentümer sein, solange das Eigentum durch mich nicht übergeben würde. Eine Besitzübegabe ändert nichts am Eigentumsverhältnis.
Ein weiteres Beispiel wäre das Mietrecht. Wenn ich einen Kleinbagger miete, bin ich für die Dauer der Miete Besitzerin des Kleinbaggers, er verbleibt aber im Eigentum des Vermieters.
Also stimmt es, zumindest rechtlich schon, wenn man sagt, dass jeder Besitzer eines Hundes einen Sachkundetest machen müsste. Denn Besitzer kann auch der Sportführer sein. Sobald du die Leine jemanden anderes in die Hand drückst, übergibt du den Besitz, nicht das Eigentum. Das wird (in den mir bekannten Fällen) nur vertraglich übergeben.