Solange die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten sind (daß sie nicht mit ihm rausgehen, müssten sie wohl selbst zugeben), passiert da nullkommagarnix. Ich war schon bei Kontrollen der Behörde dabei. Denen sind die Hände gebunden, sofern nicht ein sehr offensichtlicher Verstoß vorliegt (Zwinger entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben).
Wenn es gesetzlich nichts zu beanstanden gibt, ist das einzige, was die TE erreicht also mit großer Wahrscheinlichkeit, daß die Nachbarn ihr gegenüber die Schotten dicht machen und sie keine Chance mehr hat, dem Hund etwas gutes zu tun.
Aber Hauptsache sie hat's gemeldet und ihre Schuldigkeit getan... . Macht Sinn...