Beiträge von ackij

    Mhhh nach den Eltern müsste es ein brauner gewesen sein

    0300/88 V-Nazi vom AmazonasD1 D1 BTR S1 IKP1 VBRHD0VMS37652/1

    Wir sind in Hude Wüsting OL dabei.


    Mal sehen was da abgeht .......

    Bremen ist auch immer lustig gewesen von Spray , Puder , Galgen

    Stofftiere , Pfeiffen und Zickenkrieg am Engang und direkt am Ring.


    Den besten Vorfall hatte ich 2015 im Ehrenring Bremen ....

    der Schlaumeier hat sich absichtlich Hundeschei... an die Hacken geschmiert

    damit der Hund dahinter bzw naneben sich ekelt .


    immer wieder lustig auf Ausstellungen .


    Seit 2 Jahren habe ich auch ein nettes Hobby und Frage die golden Retrieverleute immer welche

    Rasse das sei........ von wegen GOLDEN ;-)

    Newton konnte heute in Venray das BOB mit nach Hause nehmen. Es waren zwar gerade mal 4 Tschechen gemeldet aber wir sind trotzdem stolz auf unseren Zwerg. Das war die 3te Anwartschaft auf den Niederländischen Champion. Jetzt heißt es die 27 Monate Alterfrist abwarten und dann können wir den Titel vollmachen.


    Nachher fahren wir nochmal hin und üben noch eine Runde Ehrenring. Gewinnen tun die TWH da zwar eh so gut wie nie aber es wird sicher eine gute Übung für Newtons erste Spezial Ausstellung Ende des Monats. So richtig volle Ringe kennt er ja quasi gar nicht.

    Herzlichen Glückwunsch

    drücken die Daumen .... ein rec. CAC reicht dir dann für den NL Champ

    Liebe Aussteller, Sonderleiter, Industrievertreter und Besucher!


    Wir werden am

    3. August die 11. Internationale Rassehundeausstellung

    und am

    4. August die 11. Nationale Rassehundeausstellung




    in

    Hude-Wüsting

    im Grünen durchführen. Ehrenringe, Infostände und Industrieaussteller sind in einer großen Halle.




    Zugelassene Hunde:
    Zugelassen sind Rassehunde, deren Standard bei der FCI hinterlegt ist und die in ein von der FCI/VDH anerkanntes Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind. Identitätsüberprüfungen der gemeldeten Hunde sind möglich. Bissige, kranke, krankheitsverdächtige, mit Ungeziefer behaftete, missgebildete Hunde sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig, in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Wel­pen sind, dürfen nicht ins Ausstellungsgelände eingebracht werden. Kastrierte Rüden sind grundsätzlich nicht mehr zugelassen.

    Tollwutschutz:
    Anordnung des Veterinäramtes der Stadt Bremen: Die Hunde, die zu dieser Veranstaltung mitgebracht werden, müssen unter wirksamem Impfschutz stehen, d. h. sie müssen nachweislich mindestens 21 Tage vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft sein (Tollwut-Verordnung in der derzeit gültigen Fassung). Die Impfung ist vom Tag der Impfung an, längstens für den Zeitraum, den der Impfstoffhersteller angibt, gültig. Fehlt eine derartige Angabe im Impfpass, ist die Impfung 12 Monate gültig.


    Bestimmungen des Veterinäramtes Oldenburg 1. Hunde, denen die Sinushaare vollständig entfernt bzw. stark gekürzt wurden, unterliegen dem Ausstellungsverbot nach § 12 Abs. 1 Tierschutzgesetz und § 10 Tierschutz-Hundeverordnung. Gleiches gilt für Hunde, deren Rute kupiert wurde, sofern der Hundehalter nicht auf Verlangen einen Nachweis über die jagdliche Nutzung des Tieres vorzeigen kann (Jagdschein des Halters, Nachweis der bestandenen Brauchbarkeitsprüfung des Hundes). Das zuständige Veterinäramt behält sich vor, Kontrollen durchzuführen. Verstöße werden ggf. mit Bußgeldern geahndet und die Aussteller und deren Hunde werden umgehend vom Ausstellungsgelände verwiesen. 2. Es werden nur eine kleine Anzahl Boxen von uns bereitgestellt und nur an bestimmten Punkten, für eine kurze Verweildauer der Hunde, sofern dies unumgänglich ist. Die dauerhafte Unterbringung der Tiere in diesen Boxen ist nicht gestattet. Boxen sollen als Ruhe- und Rückzugsmöglichkeit angeboten werden. Die Tiere sollen dabei nicht von den Ausstellern unbeaufsichtigt in den Boxen zurückgelassen werden. 3. Ob Sonne, Wind oder Regen, bei allen Wetterbedingungen ist der Aussteller für seinen Hund selbst verantwortlich. Jeder Aussteller hat eigenständig für einen ausreichenden Witterungsschutz zu sorgen. Dieser muss den Tieren einen ausreichenden Schutz vor Sonneneinstrahlung und ggf. auch vor Niederschlägen bieten. 4. Das Zurücklassen von Hunden in geparkten Fahrzeugen ist streng untersagt.