Ich habe ein kleines Problem mit dem bei uns errichteten Wasserschutzgebiet...
Hier laufen drei Feldwege parallel, zwei davon wurden in das Wasserschutzgebiet mit eingeschlossen unter Schutzzone 2 gestellt. Dort ist es jetzt verboten Hunde auszuführen. Ist an sich kein Problem, gibt ja noch den dritten Feldweg. Dort muss ich aber an einem Hof mit freilaufenden Wachhunden vorbei. Die Hunde sind nicht per se aggressiv, sondern verbellen nur und laufen uns hinterher bis wir am Hof vorbei sind. Aber mein Kleiner hat durchaus Angst vor denen und will dort nicht mehr vorbei. Er wird von Mal zu Mal langsamer, wenn wir auf dem Feldweg unterwegs sind.
Gar nicht mehr in die Richtung gehen, bzw. wir fahren da Fahrrad, wäre natürlich der einfachste Ausweg, nur nicht ganz praktikabel. Da ich keine andere Strecke habe auf der ich so weit komme, dass es in unser Training passt und es ist außerdem die Verbindung von meinem Wohnplatz in Richtung Haus meines Vaters, wo ich derzeit arbeite. Und da ich kein Auto habe fahre ich die Strecke im Sommer eben mit dem Fahrrad. Es ist auch ein minimaler Teil der Gesamtstrecke, vllt. 500 m, wenn es hochkommt.
(Ganz außen rum würden wir nur über einen Umweg auf der Staatsstraße ohne Fahrradweg kommen. Das ist mir alleine schon zu gefährlich, mit Hund will ich da gleich dreimal nicht fahren.)
So mein Hund ist ja recht klein und an meinem anderen Fahrrad ist ein Hundekorb montiert. Und in der Verordnung ist wortwörtlich nur das Ausführen von Hunden untersagt. Meint ihr ich kann ganz frech sagen, dass im Fahrradkorb sitzen ja Transport und kein Ausführen vom Hund ist?
Im Fahrradkorb an den Wachhunden vorbei habe ich bisher nicht probiert, da das Fahrrad noch nicht repariert ist. Weiß aber nicht ob ich das überhaupt riskieren möchte, da die Hunde bisher immer von dem Fahrrad wegbleiben und ich befürchte die könnten mir doch mal ins Fahrrad rennen, wenn Hundi im Korb sitzt.
So sorry für den langen Text. Hat jemand aus anderen Gegenden mit Wasserschutzgebiet Erfahrungen wie streng das Ordnungsamt das auslegt?
Oder weiß in welchen allgemeineren Verordnungen ich noch nachforschen kann?
Ich habe jetzt nur die Verordnung für das Wasserschutzgebiet direkt bei uns durchgelesen, eine andere steht auf der Seite der Gemeinde leider nicht zur Verfügung aber die aufgeführten Geldbußen sind ganz schön saftig. Wenn ich da iwo rausfinden kann ob es definitiv erlaubt oder verboten ist, würde ich mich etwas wohler fühlen.