Puuuh! Ich finde es gut, dass es diese Bestrebungen gibt. Aber irgendwo muss man dann auch mal einen Punkt machen. Gerade bei Sozialverhalten sehe ich das sehr sehr kritisch da irgendeine einheitliche Linie zu finden. Wenn man jetzt bei sowas wie "Aggression" ansetzt, dann gibt es ja durchaus Rassen wo diese Tendenz erwünscht ist. Ebenso eine Reserviertheit oder ich manchen Augen vielleicht Ängstlichkeit. Solche oft von der Allgemeinheit angesehenen unerwünschten Ausprägungen haben für manche Personen ja auch sehr positive Seiten die in der Arbeit nützlich sind oder mit anderen wünschenswerten Eigenschaften gekoppelt sind z.B. Sensibilität. Fände ich absurd und schade da gewisse Kriterien als erwünscht/unerwünscht einzustufen. Ich frage mich auch wirklich wer und wie sowas entschieden werden soll. Also da hört für mich das Verständnis tatsächlich auf. Ist doch wahnsinnig schön, dass es so viele unterschiedliche Rassen und Charaktere gibt.
Ja das mit dem Sozialverhalten finde ich auch etwas befremdlich, wobei im Gesetz (dem Artikel 3.4) von ernsthaften Verhaltensstörungen gesprochen wird. Das müssen sie halt genauo wie die äußeren Merkmale und Erbkrankheiten aber auch erst dann festhalten, was jetzt eine ernsthafte Verhaltensstörung ist.
Bei dem Rest deiner Antwort bin ich ganz ehrlich bei @frauchen07
Neben dem Zuchtverbot ein Einfuhrverbot wäre vielleicht noch sinnvoll.
Steht in dem Gesetz was über Import?
Das mit dem Einfuhrverbot sehe ich genauso, aber die haben nur das Einfuhrverbot für Welpen, Katzen und Frettchen unter 15 Wochen. Die Außnahmeregelungen, die es vorher gab, wurden außer Kraft gesetzt. Hoffe inständig, dass dem zeitnah ein Riegel vorgeschoben wird ansonsten könnten die Bemühungen echt untergraben werden.
Was hier (gerade im Hinblick auf Vermehrer) durchaus auch interessant ist und im Gegensatz zu dem Absatz über äußere Merkmale, Erbkrankheiten und Sozialverhalten, ganz eindeutig formuliert ist, ist folgendes:
(Gehört alles zu Artikel 3.4)
gehört noch zu dem Absatz über äußere Merkmale, Erbkrankheiten und Sozialverhalten:
- Verhinderung, dass die Reproduktion auf unnatürliche Weise erfolgt;
- Verhinderung, dass die Anzahl der Würfe oder Nachkommen, die ein Haustier hat, sich nachteilig auf die Gesundheit oder das Wohlbefinden dieses Tieres oder der Nachkommen auswirkt.
Die anderen Absätze:
3 Ein Hund hat innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von zwölf Monaten nicht mehr als einen Wurf.
4 Innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten erhält eine Katze höchstens zwei Würfe oder höchstens drei Würfe in einem zusammenhängenden Zeitraum von vierundzwanzig Monaten.
5 Für die Zucht von Pferden (einschließlich Ponys) und Eseln, die nicht für landwirtschaftliche Zwecke gehalten werden, gelten die Absätze 1 und 2 mit Ausnahme des Absatzes 2 unter Buchstabe d (=unnatürliche Fortpflanzung).