Sorry vorab das wird lang
Noch „kurz“ vorneweg, falls jemand den Überblick verloren hat:
Und das „wer hat eigentlich was gemacht“
2014 wurde das Gesetz (Besluit houders van dieren) gemacht, wichtig hierbei ist Artikel 3.4 Züchten mit Haustieren:
"Artikel 3.4. des Dekrets enthält Vorschriften für die Zucht von Heimtieren. Die Hauptregel lautet, dass es verboten ist, Haustiere so zu züchten, dass das Wohlbefinden und die Gesundheit der Eltern oder Nachkommen beeinträchtigt werden. Dies bedeutet unter anderem, dass bei der Zucht so weit wie möglich darauf geachtet werden muss, dass keine schwerwiegenden Abweichungen und Krankheiten an die Nachkommen weitergegeben werden oder auftreten können. Darüber hinaus dürfen nach Möglichkeit keine äußeren Merkmale weitergegeben werden, die sich nachteilig auf das Wohlbefinden und die Gesundheit des Tieres auswirken. Gleiches gilt für schwerwiegende Verhaltensstörungen. Die Entscheidung ist jedoch auf Zielvorgaben beschränkt, d.h. man arbeitet mit offenen Normen, die weiter spezifiziert werden müssen. Bisher hat die Branche nicht genügend Schritte unternommen, um dies umzusetzen. Dies erschwert es der Aufsichtsbehörde und der Justiz, den Artikel durchzusetzen. "
Folglich wusste keiner was jetzt geht und was nicht. Die Branche - also vor allem der Raad van Beheer (äquivalent des VDH in NL) hat sich, nicht schnell genug und nicht intensiv genug, damit befasst und vor allem auch intern waren sich nicht alle ganz einig und er hat öfter hören lassen, sie wissen nicht genau was das heißen soll und das was schon gemacht wird wäre doch ausreichend usw. – war ergo nicht in der Lage diese notwendigen Normen zu produzieren.
Also ist der NVWA (Nederlandse Voedsel en Warenautoriteit - überwacht die Sicherheit von Lebensmitteln und Konsumgütern, die Gesundheit von Tieren und Pflanzen sowie den Tierschutz und setzt die Naturgesetze durch.) hergegangen und hat die Studie/den Bericht machen lassen, in der jetzt erste Kriterien festgelegt wurden. (Gemacht wurde der von einem Expertenteam (Tierarzt und Genetik))
Ganz einfach ist das Kriterium 1/3 der Kopflänge als Mindestlänge der Nase. Unten ausführlich.
Danach wurde von der NVWA ein Brief an die zweite Kamer (Teil des NL Parlaments und Gesetzgeberorgan) geschrieben um die darüber zu informieren, dass jetzt Normen da sind und was noch mit ein paar anderen Sachen passieren soll.
Das Gesetz wird auf jeden Fall ab dem Zeitpunkt durchgesetzt. (Wie genau weiter unten.) Heißt alles was jetzt oder später geboren wird, wird darunter fallen. Bzw derjenige der die gezüchtet hat. Es ist aber auch schon nicht mehr erlaubt Tiere mit zu kurzer Schnauze überhaupt zu verwenden.
Wie sie das mit der 1/3 Länge jetzt so hinbekommen sollen mit den vorhandenen Hunden ist noch völlig unklar, deswegen aber auch der direkte Zuchtstopp von der Mopshundvereinigung Commedia.
(OT: Denen muss man aber gleichzeitig auch zuschreiben, dass die bereits zwei Outcross Würfe, mit RvB Zulassung, hatten, die wollten also schon was tun. Leider viel zu spät, wenn man bedenkt, dass das Gesetz von 2014 ist und auch intern gab das wohl einiges an Unmut, weil nicht alle das wollten.)
Zurück zu dem Bericht und den Kriterien:
"Um Artikel 3.4. handhaben zu können, muss nachgewiesen werden können, dass ein Züchter unzureichende Anstrengungen unternommen hat, um die Weitergabe schädlicher äußerer Merkmale, schwerwiegender Krankheiten oder Verhaltensstörungen an die Nachkommen zu verhindern."
Aus der Einleitung des Berichts Züchten mit kurzschnäuzigen Hunden. Der Bericht wurde nur über brachycephale Hunde gemacht und nur über die äußerlichen Merkmale. Es soll später wohl eine ganze Datenbank entstehen mit Kriterien für andere äußerliche Merkmale und dann auch mit Kriterien für Verhaltensstörungen und Erbkrankheiten.
Teil 1 des Berichts beschäftigt sich mit Brachycephalie:
Dysmorphologie (den Abweichungen von den normalen Körperformen) von Schädel und Schnauze, Brachycephalic Ocular syndrome (BOS) und Brachycephalic obstructive Airway syndrome (BOAS)
Teil 2: Bestehende Messmethoden und eine Bewertung für mögliche Kriteria:
Schädelform (post mortem und in vivo)
Relative Nasenverkürzung zur kranialen Schädellänge
Verengte Nasenöffnung (Verhältnis Nasenöffnung zu Knorpelgewebe und “Liu-Methode”)
Anwesenheit von Nasenfalten
Sichtbarkeit der weißen Anteile des Auges
Länge der Augenlücke
Belastungstests (6 min Lauftest und 1000 m Lauftest)
Und andere: Body condition score und weitere äußerlich messbare Parameter
Teil 3: Kriterien & Handhabung
1.Stoplichtmethode:
Rot (meist extreme äußerliche Merkmale) – definitiver Zuchtausschluss
Es gibt einzelne Kriterien die ungeachtet der anderen Kriterien für rot sorgen!
Orange (weniger extrem)
Grün (ideale Norm)
Vorschlag für Handhabung in der Zucht evtl. wie folgt: Gelb darf eingesetzt werden, nach zwei Generationen müssen alle unter grün fallen. Wo alle Hunde überschreiten spezielles Programm z.B.: outcross
2. Kontrolle
Inspektoren von NVWA und LID führen Kontrolle vor Ort durch. Geprüft wird nach den Kriterien und der Zuordnung nach rot-orange-grün. Es gibt eine minimale Anzahl an Kriterien zur Prüfung, weitere Messungen sind erlaubt.
Bei Zweifel oder Beschwerde darf ein befugter Haustierarzt oder ein Fachtierarzt die Beurteilung wiederholen. Auch zur Beweisführung im juristischen Prozess wird ein TA weitere Kriterien messen sollen.
Für das Handeln der Tierärzte gibt es bereits Anweisungen von deren tierärztlicher Vereinigung, die sollen in dem Fall befolgt werden.
Eine zentrale Registratur sollte eingeführt werden um den Fortschritt zu überwachen (das soll das Genetik Expertenzentrum machen)
Kriterien folgen...