Beiträge von Eli&Natilla

    oh sorry da war mehr als ein Link gedacht.


    für die fr. Bulldogge gibt es auch eine eigene Internetseite

    http://franzsischbulldogwelpenzuverkaufen.yolasite.com/


    einen Youtube Kanal:

    https://www.youtube.com/channel/UCioPOdcY5OF9aquBOmtHUVQ


    oder die Seite:

    herrmanwelpenzumverkauf.com


    email und handynr sind jeweils die gleiche


    seltsamerweise tauchen handynr. und email eben auch bei den bearded collies auf. Vllt geklaute Website?


    Hier wird der gute Mann in den Kommentaren als mögliches Mitglied der Kamerun Welpenmafia identifiziert, könnte nach der Beschreibung durchaus passen

    https://meinhund24.de/welpen-b…r-der-kamerun-connection/

    3. Kriterien und Normen

    Normüberschreitung bedeutet Zuchtverbot mit diesem Hund/ Angestrebt wird grün


    6 Stück für den direkten Test von Inspektoren (NVWA und LID):

    1.     Abweichende Atemgeräusche

    Grün = abwesend

    Orange/Rot = Abweichende Atemgeräusche in Ruhe (nicht schlafend)

    Schnaufen, schnorcheln, sägende Geräusche

    Oder nasaler, pharyngaler und/oder laryngealer Stridor

    Immer Normüberschreitung ungeachtet der anderen Kriterien

    2.     Nasenöffnung (Stenose)

    Grün = offene Nasenlöcher

    Orange = mäßige Stenose (mäßige Verengung der Nasenlöcher)

    Noch keine Normüberschreitung falls die anderen Kriterien grün sind

    Rot = ernste Stenose (arge Verengung der Nasenlöcher)

    Immer Normüberschreitung ungeachtet der anderen Kriterien


    3.     Relative Nasenverkürzung (craniofaciale ratio)

    Grün = gleich oder größer 0,5

    Orange = größer als 0,3 aber geringer als 0,5

    Vorläufig noch keine Normüberschreitung falls die anderen Kriterien grün sind

    Rot = kleiner oder gleich 0,3

    Immer Normüberschreitung ungeachtet der anderen Kriterien


    4.     Nasenfalten

    Grün = abwesend

    Orange = Nasenfalte anwesend aber keine Haare sichtbar die von der Nasenfalte die Hornhaut oder Bindehaut berühren, keine nasse Behaarung der Nasenfalte oder Entzündungserscheinungen

    Vorläufig noch keine Normüberschreitung (wenn Entzündung/Dermatitis behandelt wurden) falls die anderen Kriterien grün sind

    Rot = Nasenfalte anwesend und Haare die von der Nasenfalte die Hornhaut oder Bindehaut berühren (können) (nasse Behaarung der Nasenfalte)

    Immer Normüberschreitung ungeachtet der anderen Kriterien


    5.     Sichtbarkeit weißer Anteil Auge (Sclera) bei geradeaussehendem Hund

    Grün = Nicht sichtbar oder nur am alleräußersten Rand des Auges

    Orange/Rot = Sichtbar in zwei oder mehr Kwadranten … flache Augenhöhle, schlecht geschützes Auge …

    Immer Normüberschreitung ungeachtet der anderen Kriterien

    6.     Augenlidreflex/Test ob Augenlieder geschlossen werden können

    Grün = Reflex anwesend, Augenlieder können vollständig geschlossen werden

    Orange/Rot = Augenlieder können NICHT vollständig geschlossen werden

    Immer Normüberschreitung ungeachtet der anderen Kriterien


    Daneben durch Tierarzt/ teilweise Fachtierarzt durchzuführen (wie im ersten Text genannt bei Beschwerde, auf Wunsch des Züchters, für gerichtliche Beweisführung):

    Relative Nakendichte

    Belastungstest

    Tränenproduktion

    Narben auf der Hornhaut

    Hornhautgeschwür

    Narben von chirurgischen Eingriffen

    Überbleibsel von zuvor durchgemachtem Vorfall des Auges

    Trichiasis

    Distichiasis

    Entropium

    Pigmentation der Cornea

    Cornea Sensitivität

    Ektopische Zillien

    Usw.


    Jeweils wieder mit Beschreibung was grün, orange und rot ist, aber das führt dann doch zu weit in der Beschreibung.

    Sorry vorab das wird lang:shocked:


    Noch „kurz“ vorneweg, falls jemand den Überblick verloren hat:

    Und das „wer hat eigentlich was gemacht“

    2014 wurde das Gesetz (Besluit houders van dieren) gemacht, wichtig hierbei ist Artikel 3.4 Züchten mit Haustieren:

    "Artikel 3.4. des Dekrets enthält Vorschriften für die Zucht von Heimtieren. Die Hauptregel lautet, dass es verboten ist, Haustiere so zu züchten, dass das Wohlbefinden und die Gesundheit der Eltern oder Nachkommen beeinträchtigt werden. Dies bedeutet unter anderem, dass bei der Zucht so weit wie möglich darauf geachtet werden muss, dass keine schwerwiegenden Abweichungen und Krankheiten an die Nachkommen weitergegeben werden oder auftreten können. Darüber hinaus dürfen nach Möglichkeit keine äußeren Merkmale weitergegeben werden, die sich nachteilig auf das Wohlbefinden und die Gesundheit des Tieres auswirken. Gleiches gilt für schwerwiegende Verhaltensstörungen. Die Entscheidung ist jedoch auf Zielvorgaben beschränkt, d.h. man arbeitet mit offenen Normen, die weiter spezifiziert werden müssen. Bisher hat die Branche nicht genügend Schritte unternommen, um dies umzusetzen. Dies erschwert es der Aufsichtsbehörde und der Justiz, den Artikel durchzusetzen. "


    Folglich wusste keiner was jetzt geht und was nicht. Die Branche - also vor allem der Raad van Beheer (äquivalent des VDH in NL) hat sich, nicht schnell genug und nicht intensiv genug, damit befasst und vor allem auch intern waren sich nicht alle ganz einig und er hat öfter hören lassen, sie wissen nicht genau was das heißen soll und das was schon gemacht wird wäre doch ausreichend usw. – war ergo nicht in der Lage diese notwendigen Normen zu produzieren.


    Also ist der NVWA (Nederlandse Voedsel en Warenautoriteit - überwacht die Sicherheit von Lebensmitteln und Konsumgütern, die Gesundheit von Tieren und Pflanzen sowie den Tierschutz und setzt die Naturgesetze durch.) hergegangen und hat die Studie/den Bericht machen lassen, in der jetzt erste Kriterien festgelegt wurden. (Gemacht wurde der von einem Expertenteam (Tierarzt und Genetik))


    Ganz einfach ist das Kriterium 1/3 der Kopflänge als Mindestlänge der Nase. Unten ausführlich.


    Danach wurde von der NVWA ein Brief an die zweite Kamer (Teil des NL Parlaments und Gesetzgeberorgan) geschrieben um die darüber zu informieren, dass jetzt Normen da sind und was noch mit ein paar anderen Sachen passieren soll.


    Das Gesetz wird auf jeden Fall ab dem Zeitpunkt durchgesetzt. (Wie genau weiter unten.) Heißt alles was jetzt oder später geboren wird, wird darunter fallen. Bzw derjenige der die gezüchtet hat. Es ist aber auch schon nicht mehr erlaubt Tiere mit zu kurzer Schnauze überhaupt zu verwenden.

    Wie sie das mit der 1/3 Länge jetzt so hinbekommen sollen mit den vorhandenen Hunden ist noch völlig unklar, deswegen aber auch der direkte Zuchtstopp von der Mopshundvereinigung Commedia.

    (OT: Denen muss man aber gleichzeitig auch zuschreiben, dass die bereits zwei Outcross Würfe, mit RvB Zulassung, hatten, die wollten also schon was tun. Leider viel zu spät, wenn man bedenkt, dass das Gesetz von 2014 ist und auch intern gab das wohl einiges an Unmut, weil nicht alle das wollten.)


    Zurück zu dem Bericht und den Kriterien:

    "Um Artikel 3.4. handhaben zu können, muss nachgewiesen werden können, dass ein Züchter unzureichende Anstrengungen unternommen hat, um die Weitergabe schädlicher äußerer Merkmale, schwerwiegender Krankheiten oder Verhaltensstörungen an die Nachkommen zu verhindern."

    Aus der Einleitung des Berichts Züchten mit kurzschnäuzigen Hunden. Der Bericht wurde nur über brachycephale Hunde gemacht und nur über die äußerlichen Merkmale. Es soll später wohl eine ganze Datenbank entstehen mit Kriterien für andere äußerliche Merkmale und dann auch mit Kriterien für Verhaltensstörungen und Erbkrankheiten.


    Teil 1 des Berichts beschäftigt sich mit Brachycephalie:

    Dysmorphologie (den Abweichungen von den normalen Körperformen) von Schädel und Schnauze, Brachycephalic Ocular syndrome (BOS) und Brachycephalic obstructive Airway syndrome (BOAS)


    Teil 2: Bestehende Messmethoden und eine Bewertung für mögliche Kriteria:

    Schädelform (post mortem und in vivo)

    Relative Nasenverkürzung zur kranialen Schädellänge

    Verengte Nasenöffnung (Verhältnis Nasenöffnung zu Knorpelgewebe und “Liu-Methode”)

    Anwesenheit von Nasenfalten

    Sichtbarkeit der weißen Anteile des Auges

    Länge der Augenlücke

    Belastungstests (6 min Lauftest und 1000 m Lauftest)

    Und andere: Body condition score und weitere äußerlich messbare Parameter


    Teil 3: Kriterien & Handhabung


    1.Stoplichtmethode:

    Rot (meist extreme äußerliche Merkmale) – definitiver Zuchtausschluss

    Es gibt einzelne Kriterien die ungeachtet der anderen Kriterien für rot sorgen!

    Orange (weniger extrem)

    Grün (ideale Norm)


    Vorschlag für Handhabung in der Zucht evtl. wie folgt: Gelb darf eingesetzt werden, nach zwei Generationen müssen alle unter grün fallen. Wo alle Hunde überschreiten spezielles Programm z.B.: outcross


    2. Kontrolle

    Inspektoren von NVWA und LID führen Kontrolle vor Ort durch. Geprüft wird nach den Kriterien und der Zuordnung nach rot-orange-grün. Es gibt eine minimale Anzahl an Kriterien zur Prüfung, weitere Messungen sind erlaubt.

    Bei Zweifel oder Beschwerde darf ein befugter Haustierarzt oder ein Fachtierarzt die Beurteilung wiederholen. Auch zur Beweisführung im juristischen Prozess wird ein TA weitere Kriterien messen sollen.

    Für das Handeln der Tierärzte gibt es bereits Anweisungen von deren tierärztlicher Vereinigung, die sollen in dem Fall befolgt werden.

    Eine zentrale Registratur sollte eingeführt werden um den Fortschritt zu überwachen (das soll das Genetik Expertenzentrum machen)


    Kriterien folgen...

    Ich habe jetzt noch gar nichts drüber gelesen was eigentlich mit denen passiert die das ignorieren. Müssen die Besitzer dann eine Geldstrafe zahlen wenn der Hund nach einem bestimmten Datum geboren ist, oder wie soll das laufen?

    Ich überlege auch gerade ein wenig darauf herum, wie das in der Praxis laufen soll. Also vorneweg, ich finde den Ansatz super! Allerdings macht es mir gerade auch ein wenig Bauchschmerzen, was dann mit den Hunden passiert die doch mal auf, trotz züchterischer Bemühungen, auf kurzschnäuzige Ahnen zurückschlagen? Das kann ja vorkommen, Kaya sah im Vergleich zu allen anderen Hunden der Züchterin auch aus wie ein Kuckuckskind.

    Moment ich übersetze dochmal etwas mehr aus dem Bericht den ich oben schon genannt habe, da steht das sehr genau drin was wie passiert.


    _______

    Und nein kein Halteverbot und leider auch (noch kein) Importverbot aber ein Verbot zu züchten. Und laut Kamerbrief (der nach dem Bericht folgte) steht eindeutig dass das nicht nur für reinrassige gilt sondern auch für Mischlinge. Heißt alles nicht nur Züchter im RvB.

    Aber Geduld ich übersetze noch

    Die Frage ist halt, wie weit man der Vermehrer im Schadensfall noch habhaft werden kann.

    Die Hobbyvermehrer ok, aber bei der Welpenmafia bezweifle ich, dass man an die nach dem Kauf noch in einer nennenswerten Zahl der Fälle ran kommt.

    Ja da hast du vollkommen recht. Rückwirkend werden eher die geregelten Züchter dran glauben müssen als die Vermehrer. Fraglich auch ob die es tatsächlich rückwirkend machen oder ob sie dem nicht eh einen Riegel vorschieben und nur alles neue zulassen. Aber das wird sicher noch recht interessant was jetzt der Nachgang alles so bringt.


    In meinem früheren Beitrag steht übrigens das Wet Dieren als das Gesetz, dass jetzt durchgesetzt wird, das ist leider falsch. Es ist der Besluit Houders van Dieren (2014). Der Gesetzestext ist aber fast wortwörtlich der der gleiche, ändert also nichts an meinem Beitrag sonst. Sorry trotzdem.


    Ich habe auch nochmal alles einzeln gelesen. So steht zB im Kamerbrief sogar explizit drin, dass die Kriterien sowohl für reinrassige als auch für nicht reinrassige Hunde gelten. Mal sehen inwieweit Vermehrer dadurch auch zur Rechenschaft gezogen werden.


    Auch wird im Kamerbrief erwähnt, dass der Raad van Beheer eine Anpassung des Rassestandards der französischen Bulldogge für 2019 vorhat. Leider wird nicht ganz deutlich ob das in Kooperation mit dem Land (Frankreich?) gemacht wird, dem die Rasse gehört. (Die Rassestandards gehören oder werden doch immer vom jeweiligen Ursprungsland der Rasse gemacht oder nicht? Zumindest habe ich das noch so im Kopf)


    Explizit wird auch eine weitere Werbe/Info-Kampagne angestrebt um (zukünftige) Hundebsitzer nochmal zu informieren, was ein gesunder und sozialer Hund ist und was nicht. Die wollen dadurch die Nachfrage verändern.


    Wer Niederländisch kann und Zeit hat 32 Seiten zu lesen, sollte sich auch Züchten mit kurzschnäuzigen Hunden durchlesen. Darauf beruhen die Kritierien wie das Wohlbefinden und die Gesundheit geprüft werden sollten. Das ist mM nach ein wirklich hervorragendes Dokument und eben das Dokument, dass dafür gesorgt hat, dass das Gesetz eben jetzt durchgesetzt wird. Ich habe im Moment nicht die Zeit es vollständig zusammenzufassen.

    Natilla und ich wollen uns auch Mal dran versuchen.stuck-out-tongue-and-winking-eye-dog-face

    Wir gehen denke ich von der Variante zwischen den Beinen aus, weil ich ihn durch ein anderes Kommando schon zwischen meine Füße schicken kann. Aber bitte bei unsicher eintragen, ich bin mir nicht so sicher ob wir das hinkriegen, da er Füße in seiner Nähe eigentlich gar nicht mag und schon gar keine Berührung mit Füßen. Aber es wäre eine schöne positive Verknüpfung falls es klappt.

    Ändern lässt sich nachhaltig nur dann etwas, wenn es endlich in die Köpfe der Menschen zu bringen ist die Nachfrage zu verändern. Ich weiß, manchmal träum ich auch nachts wenn die Augen zu sind... *seufz*

    Davon träumen wir doch alle oder zumindest die, die sich mit dem Thema beschäftigen. Das wäre auch das was am schnellsten etwas ändern würde.:cuinlove:


    Sind wir doch mal ehrlich, die ganzen Vermehrer trifft das doch nicht. Da muss man doch nur anschauen, was es hierzulande schon an festgeschriebenen Zucht- und Haltungsvorschriften gibt, und in wie weit sich das mit der Realität deckt. Und dazu muss man noch nicht mal in verborgene Hinterhöfe schauen, schon ein Blick in ebay reicht völlig. Und da will mir jemand erzählen, solche Vorschriften in Bezug auf Zucht würden daran etwas ändern? Ich schätze eher, dann wird der Markt an gefälschten Ahnentafeln steigen. Wo ein Markt ist und Geld verdient werden kann, da wird sich nicht viel verbessern.


    Aber bei dem hier genannten Gesetz dem Wet Dieren und der jetzt neuen Richtlinie ist es mM etwas anders und ich bin da echt hoffnungsvoll, dass D da nachzieht.

    Lose übersetzt im Gesetz steht drin:

    Es können Vorschriften für Tierarten oder Tierkategorien erlassen werden, wie ein Verbot der Zucht oder Verwendung für die Zucht bei:

    Tieren mit einem bestimmten Leiden oder einer äußeren Eigenschaft, die die Gesundheit oder das Wohlbefinden des Tieres oder seiner Nachkommen beeinträchtigen kann


    Das Gesetz ist von 2014 ... und es passierte erstmal gar nichts.

    Vor ein paar Wochen dann wurde eine Studie veröffentlicht mit der Bewertung von kurzen Schnauzen als eindeutiges Qualzuchtmerkmal.


    Und daraus ergibt sich, dass das Gesetz jetzt juristisch greifen würde. Daraufhin wurde zumindest schonmal bei einer Vereinigung von Züchtern die Reißleine gezogen.

    Meiner Meinung nach fallen da aber alle drunter die Welpen produzieren. Heißt jeder ob er im Hinterhof Welpen verscherbelt, auf Ebay oder über den Raad van Beheer kann gerichtlich für eine zu kurze Schnauze belangt werden.


    Und das ist der Punkt: verkaufst du jetzt einen Mops dessen Schnauze zu kurz ist und verklagt dich jemand wie zB Dier&Recht wirst du als Person bestraft mit einer Geldbuße bis zu 83 000€. (Unter Vorbehalt: musste es über Umwege nachschlagen im NL Gesetz, bin mir aber recht sicher, dass es stimmt) Als Gewerbe ist es höher.


    Das kann richtig ins Geld gehen wenn du jetzt dabei erwischt wirst. Und Dier&Recht ist ziemlich fleißig als Ankläger.


    Von dem her sehe ich da zumindest einen Riesenschritt weg von den zu kurzen Nasen. Andere Merkmale werden da sicherlich/hoffentlich jetzt schneller folgen.


    Das mit den Ahnentafeln versteh ich nicht so ganz, dass ändert nix an dem wie das Gesetz funktioniert.

    War zu langsam mit bearbeiten... das gehört noch dazu


    Im Moment zahlen die Züchter von Hunden ja vorallem wegen fehlender Aufklärung über Erbkrankheiten und die Vorbelastung der Tiere. Und mit Zahlen meine ich, die zahlen vorallem TA Kosten und Anschaffungskosten der Tiere an die Besitzer zurück. Mit der neuen Grundlage werden Sie wohl noch mehr als das zahlen müssen. Wahrscheinlich bei dieser Grundlage aber eher Bußgelder an den Staat. Wenn das aber recht viel wird kann sich auch ein Vermehrer das vermehren von solchen Hunderassen nicht mehr leisten.

    Ich spekuliere genau auf das Gegenteil wie du, dass neben den Züchtern die mit Sicherheit leiden werden, auch die Vermehrer darunter leiden. Und wir sind mM seit Jahren an dem Moment vorbei, wo es ohne die "rundum" Keule geht.



    Einziger Nachteil der Import von selbigen Rassen mit zu kurzer Schnauze ist meines Wissens noch erlaubt. Jemand der unbedingt einen Hund ohne Nase will, kann also trotzdem einen kaufen.