Wo darf mein Hund, der nicht unter 20/40 fällt, frei laufen?
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Mal eben aus dem allgemeine Fragen Thread reinkopiert, da konnte keiner so richtig helfen.
ZitatHuhu,
geht um die 20er/40er Verordnung..
http://www.bielefeld.de/de/rv/…tverwaltung/ordg/suo/dog/Kann mir jemand sagen was das hier genau umfasst?
1. In Fußgängerzonen, bei Menschenansammlungen pp. sowie in umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
2. In im Zusammenhang bebauten Ortsteilen
(außerhalb von Bereichen lt. Ziff. 1)
--> für kleine Hunde: "freilaufen", meiner fällt NICHT unter die 20/40 Verordnung.Im Endeffekt heißt das, dass mein Hund in der Stadt, außer in der Fußgängerzone frei laufen dürfte, richtig?
Und auch da, wo ein bisschen grün ist? Umfriedet? Umzäunt? Hilfe?Und: direkt gegenüber von meiner Wohnung ist eine Kirche und drumherum ist halt der Kirchberg, so ein bisschen grün, dass ich gerne als meinen "Garten" nutze. Mein Hund läuft dort meistens frei und bisher hat es noch keinen gestört. Ist das jetzt offiziell erlaubt oder nicht?
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Hi
hast du hier Wo darf mein Hund, der nicht unter 20/40 fällt, frei laufen?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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46 Zugriffe, 0 Antworten.
weiß denn keiner was?
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Ich würde mich bei der Stadtverwaltung erkundigen. Wenn es denen gehört und kein ausgewiesener Park ist (da ist in der Regel Leinenzwang) müsste der Freilauf ok sein.
Wenn es der Kirche gehört ist es privateigentum, wenn auch öffendlich zugänglich. Ich denke dann müsste die Regelung bei denen liegen.
Solange sich niemand beschwert, würde ich den Hund frei lassen. Natürlich darauf achten das er nicht die Kirchenwände bepieselt und die Hinterlassenschaften beseitigen.
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Umfrieden ist gleichbedeutend mit Umzäunt (manches Mal gelten auch Hecken als Zäune - eigentlich alle Parks gelten als umfriedet, meist kann man dies sehr speziell online nachschlagen). Das heißt also, dass ein kleiner Hund auf öffentlichen Wegen, Straßen und Bürgersteigen in Ortschaften (zusammenhängend bebaute Ortsteile) bzw. Stadtteilen laufen darf und dort auch freilaufend auf die nicht eingezäunten Grünflächen darf (Grünstreifen neben Wegen z.B.). In Parks, auf Friedhöfen oder anderen, eingezäunten Gründanlagen sind sowohl kleine als auch große Hunde anzuleinen.
Außerhalb von Ortschaften/Stadtteilen (zusammenhängend bebaut) dürfen sowohl große als auch kleine Hunde frei laufen. Stadtteile die sich ländlich weit ziehen, also nicht zusammenhängend bebaut sind (mit Felden dazwischen z.B.) gelten danach offenbar als "außerhalb von Ortschaften".
Im Prinzip ists also das, was die meisten Städte machen - Alle Hunde sind da anzuleinen, wo viele Menschen aufeinander treffen (Fußgängerzonen) oder Naherholungsgebiete für Menschen sind (Parks) bzw. Örtlichkeiten, bei denen freilaufende Hunde aus anderen, nachvollziehbaren Gründen unerwünscht sind (Friedhöfe). Kleine Hunde dürfen aber ansonsten nahezu überall frei laufen. Als Faustregel gilt: Ist ein Zaun drum, gehört auch eine Leine an den Hund.
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Hallo,
ich würde das Ordnungsamt anrufen und dort nachfragen. Da hier in NRW ja jede Kommune ihre eigenen Regelungen was Hunde angeht treffen darf, wird dir kein Nicht-Bielefelder helfen können.
Und ich würde mich dann wie gesagt beim Ordnungsamt absichern - das sind nämlich auch die Leute, die rumrennen und Strafgelder aussprechen wenn sie einen dort offline erwischen, wo es ihnen nicht gefällt.Was deinen Kirchplatz angeht - als Umfriedung gelten sowohl Zäune, als auch zum Teil einfach "klare Abgrenzungen" eines Gründstückes (zB durch Beete, niedrige Mauern oder Hecken). Das ist so ein Interpretationsding... Ich denke, wenn jemand etwas sagt (sprich: Sich ein Anwohner beschwert oder das OA gerade herumeiert und auf Krawall aus ist), dann wäre das Pech. Und es kommt dann wirklich auf das Grundstück an, und wie du dann begründest dass es nicht umfriedet ist.
Alles Gute
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Zitat
1. In Fußgängerzonen, bei Menschenansammlungen pp. sowie in umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
Dein Hund darf nicht frei laufen in der Fußgängerzone, auf öffentlichen Plätzen, wo Menschenmassen anwesend sind sowie öffentliche Grünanlagenganz einfach ;-)
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Das mit den 20/40 ist in vielen Komunen quatsch. In der Regel muss der Hund in der Stadt immer angeleint sein, unabhängig von der Größe. In Parks gilt auch der Leinenzwang für alle (es sei denn es ist als Freilauffläche ausgewiesen). Im Wald gilt jedoch das Landesforstgesetz und das ist höher einzustufen als die Verordnungen der Komune. Hier darf der Hund auf Waldwegen frei laufen. Man muss nur auf ausgewiesene Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete achten. Dort darf der Hund natürlich nicht hin.
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Zitat
Das mit den 20/40 ist in vielen Komunen quatsch. In der Regel muss der Hund in der Stadt immer angeleint sein, unabhängig von der Größe. In Parks gilt auch der Leinenzwang für alle (es sei denn es ist als Freilauffläche ausgewiesen). Im Wald gilt jedoch das Landesforstgesetz und das ist höher einzustufen als die Verordnungen der Komune. Hier darf der Hund auf Waldwegen frei laufen. Man muss nur auf ausgewiesene Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete achten. Dort darf der Hund natürlich nicht hin.
naja, Stadtkern etc. ja ...
an viel befahrenen Straßen auchaber sonst darf ich einen Zwergenhund in bebauten Gebieten ableinen ... nur die "großen" halt erst, wenn keine bebauten Flächen mehr da sind, sondern Acker etc.
so schauts zumindest bei uns aus (abgesehen von den einzureichenden Unterlagen wie Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis etc.)
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Ja, ich komm ja auch der Nachbarstadt und da ist das auch so. Von Emma wollte das OA sogar ein Foto. Lustig, dass sie da erst 8 Wochen war und sich ja so gar nicht verändert hat.
Wenn ich ehrlich bin, laufen meine Hunde auch dort schon mal frei, wo es nicht erlaubt ist. Es heißt ja im Gesetzestext auch, dass die Leine so kurz und fest beschaffen sein muss, dass von dem Hund keine Gefahr ausgeht. Meine Hunde hören zu 100 % und bleiben bei mir. Da soll mir mal einer sagen, dass ein unerzogener Hund, der an einer 8m Seil-Flexi hin und her läuft eine geringere Gefahr darstellt. Aber gut, es ist halt so. Bisher musste ich noch nie etwas zahlen!
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Übrigens findest du auf der von dir verlinkten Seite der Stadt Bielefeld auch ganz konkrete Beispiele für "nicht umfriedete" Flächen. Ansonsten würde ich dem vielfachen Rat folgen und sicherheitshalber das Ordnungsamt anrufen. Hunde abzuleinen, wenn sie angeleint gehören wirft leider immer ein schlechtes Bild auf alle Hundebesitzer, auch wenn eine Leine noch lange keinen gut erzogenen Hund macht (und Flexileinen u.U. nichtmal als "geeignete" Leinen nach LHundG NRW gelten). :)
ZitatDarüber hinaus existiert eine Reihe von Flächen im Stadtgebiet, für die kein allgemeiner Leinenzwang nach den Bestimmungen des LHundG NRW gilt. Kennzeichen solcher Flächen ist es, dass sie nicht „umfriedet” sind, oder es sich nicht um eine klassische Park- oder Grünanlage handelt. Beispielhaft sind die folgenden Flächen zu nennen:
•am Handwerkerbildungszentrum/Westfalenkolleg
•Parkplatz Leineweberring
•an der Kleinbahntrasse in Jöllenbeck
•an der LutterquelleQuelle: http://www.bielefeld.de/de/rv/…dg/suo/dog/hundeauslaufb/
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