Wesenstest -sinnvoll oder unnötig?

  • laut bremer hundeverordnung sind hunde, die zum jagen oder töten anderer tiere neigen gefährlich. also hab ich theoretisch 2 gefährliche hunde. sind schließlich jagdhunde. wessen meine beiden nur nicht.

  • Fast jeder Hund hat doch einen mehr oder minder ausgeprägten Jagdtrieb - der Logik nach müsste doch jeder Hund in Bremen gefährlich sein :lepra:

  • Das ist echt heftig :(.


    @Jezzmen
    Das ist echt mies :(.
    Der Hund brauch doch nur die richtigen Leute die an den Jagdverhalten arbeiten oder zumindest den Hund absichern.
    Vllt ist ja öfters was passiert weil durch 1mal kann ich mir nicht vorstellen das ein Hund deswegen sofort gefährlich ist.
    Aber es kommt natürlich auch immer drauf an was genau passiert ist .

  • Îst doch bei Hunden, die gebissen haben genauso!
    Oder Hunden, die in "gefahrdrohender Weise" Leute anspringen!
    Wie viele Tiere soll der Hund denn töten, bis es Konsequenzen hat?
    Wenn man die Verordnung kennt, muß man sich halt drauf einstellen!

  • @QuoVadis
    Wo hatte ich geschrieben das der Hund weiter Tiere töten soll?
    Ich sagte den Hund soll man absichern.
    Nur das er sein Leben lang gefährlich eingestuft ,ist das kann ich nicht verstehen mit den richtigen Besitzer wäre der Hund ja nicht gefährlich.
    Und das mit den Anspringen finde ich genauso bekloppt.
    Ein Hund ist nur gefährlich wenn er in falsche Händen ist.

  • Ich habe mir das Video, welches am Anfang geposted wurde, gerade angesehen. Also mein Hund würde bei den Sachen, in denen er angefasst werden muss, anfangen zu bellen. Nicht böse, aber er möchte der Situation einfach entweichen. Und wenn jemand schreiend auf ihn zugehen würde sowieso. Ohne mich, gar kein Problem. Mit mir greift da der Schutztrieb durch und er würde bellend vor mir stehen.


    Die Frage ist ja, ab wann man einen solchen Test nicht besteht.

  • @QuoVadis
    Ja stimmt.
    Ich finde es nur ungerecht das z.B Listenhunde sofort ,wenn sie was machen Auflagen bekommen und kleine Hunde 3 mal ,oder öfters was machen dürfen bevor sie Auflagen bekommen.
    Ausserdem sind die Auflagen auch oft Sinnlos ,ein Hund der Tiere tötet z.B bekommt oft nur Leinenzwang.
    Die Leine reicht aber nicht aus der Hund kann trotzdem noch Tiere töten.

  • Ich hatte mit dem zuständigen Amt meines WOhnortes telefoniert. Sie sagte der Hund muss einen Wesenstest machen und wenn er besteht entfällt sofort der Maulkorbzwang. Leineknast bleibt erstmal weiterhin bestehen für eine gewisse Wohverhaltensphase. Wenn der Hund in der Zeit nicht weiter auffällig wird, kann auch der Leinenzwang aufgehoben werden.
    Aber wie gesagt das Stigma gefährlicher Hund wird er nicht mehr los. Selbst nicht mit Wesenstest etc.
    Das heisst ja für mich, sollte sich meine Gemeinde irgendwann mal dazu entschließen, gefährliche Hunde doch höher zu besteuern , hätte ich die A-Karte und müsste extrem viel Steuern zahlen.
    Momentan sind vom Amt als gefährlich eingestufte Hunde ganz normal besteuert. Würde also im Jahr 65 Euro kosten. Noch !


    Dann muss mein Freund noch den Sachkundenachweis mit genau diesem Hund machen und ich müsste immer wenn ich unterwegs bin , die behördlichen Papiere mit mir rumtragen. Und alles nur für ein totes Kaninchen. Was nicht heissen soll das ich das runterspiele oder gut heiße. Ich denke aber das man einen Hund eher als gefährlich einstufen sollte, wenn es wirkliche Bisse gegenüber Menschen und Hunden gegeben hat. Hier lag doch definitiv ein Versagen des Vorbesitzers vor. Der Hund wird dafür ein Leben lang Auflagen haben. Das find ich sehr schade.


    Na mal gucken wie das weitergeht. Ich werde das Gespräch im TH suchen damit ich eventuell Einblick in die Akte bekomme was nun wirklich vorgefallen ist. Dann werd ich entscheiden ob ich diese ganzen Dinge auf mich nehmen werde oder nicht.
    Aber das letzte Wort hat ja eh meine Bella, wenn sie sagt der is blöd dann können wir den eh nicht übernehmen. Schauen wir mal :)

  • Ist es nicht auch so, das wenn man das Bundesland mit dem Hund wechselt nochmal einen Wesenstest machen kann? Hab ich mal bei 'Tiere suchen ein Zuhause' gesehen. Da war einer der in NRW niemals ohne Körbchen und Leine durfte, auch kein Wesenstest hätte ihn befreit. Aber würde der in ein anderes Bundesland vermittelt, hätte man den Test nochmal machen können.


    Das der Hund ein Leben lang vermerkt bleibt, finde ich im Prinzip richtig, wenn es denn auch ein wirklich gefährlicher Hund ist.
    Aber, Jezzmen, ich finde auch das ein Kaninchen nicht so dramatisch ist, zumindest nicht so dramatisch das der Hund als gefährlich geführt werden sollte. Sollte das denn wirklich der einzige Grund sein.
    Aber was einmal da steht, steht halt da. :ka: Blöd.
    Bin aber mal gespannt. :smile:

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